Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cycling Power Catalyst

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Cycling Power Catalyst und ihren Kunden verbindlich. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Cycling Power Catalyst schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Software-Lizenzbedingungen

Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden überlassene Software. Die genaue Bezeichnung der überlassenen Software ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Cycling Power Catalyst räumt dem Kunden ein zeitlich unbefristetes, einfaches und nicht übertragbares Recht ein, die Software gemäss den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu nutzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Der Kunde ist zur Nutzung der Software für seine eigenen betrieblichen Zwecke nicht berechtigt. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von Cycling Power Catalyst nicht berechtigt, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen oder Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen oder die Software zu überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu ändern, in anderer Weise umzuarbeiten, in eine andere Code-Form zu übersetzen oder zu verändern. Die Veräusserung oder Schenkung der Software an Dritte ist dem Kunden nur unter der Bedingung gestattet, dass er keine Programmkopien zurückbehält, er dem Dritten die Einhaltung dieser Bedingungen auferlegt und dass er Cycling Power Catalyst unverzüglich und schriftlich Name und Anschrift des Dritten mitteilt. 

§ 3 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software an den Kunden und bezieht sich einzig auf der in der Dokumentation zur Software erfassten Leistungsumfang. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Cycling Power Catalyst gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Käufer Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit verlangen. Treten Fehler in der Software selbst auf, ist Cycling Power Catalyst nach eigener Wahl zur kostenlosen Nachbesserung, Nachlieferung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Käufer Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. Das Wandlungs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Softwaremängeln, die nach wiederholten Nachbesserungs- und/oder Nachlieferungsversuchen nicht abgestellt werden konnten, nur dann, wenn ein vernünftiger Anwender dies nach Treu und Glauben ebenfalls verlangen würde. Cycling Power Catalyst kann ihre Pflicht zur Fehlerbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass sie eine neuere Programmversion zur Verfügung stellt. Das Wandlungs- bzw. Rücktrittsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferte Hardware. Schadenersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mängel-, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung bedürfen. Für die regelmässige und vollständige Datensicherung ist der Kunde verantwortlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Cycling Power Catalyst nicht für Datenverlust in Folge etwaiger Softwareprobleme oder unzureichender Datensicherung haftet. 

§ 4 Haftung

Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und positiver Vertragsverletzung gegen Cycling Power Catalyst und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fällt Cycling Power Catalyst nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden ausgeschlossen.

§ 5 Lieferung / Gefahrübergang

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Cycling Power Catalyst ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

§ 6 Preise

Die Preise sind freibleibend. Massgebend sind die auf www.cycling-power-catalyst.ch angegebenen Preise. 

§ 7 Zahlung

Zahlungen haben gemäss der im Online Bestellvorgang auf www.cyling-power-catalyst.ch gewählten Zahlungsvariante zu erfolgen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Cycling Power Catalyst behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschliesslich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Cycling Power Catalyst berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme einer gelieferten Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Cycling Power Catalyst hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. 

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft (Cycling Power Catalyst). 

§ 10 Schlussbestimmung

Es wird ausdrücklich schweizerisches Recht vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmasslichen Parteiwillen entspricht. 

 

Stand: Januar 2017